AGB

AGB Marc Schmidl Personal Training


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Leistungen von Marc Schmidl Personal Training in Anspruch nehmen.
1.2
Zu den Kunden im Sinne von § 1.1 zählen Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.

1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und Marc Schmidl Personal Training, Lindenallee 4 in 85579 Neubiberg, geschlossen.


§ 2 Die Leistungen
2.1
Marc Schmidl Personal Training bietet dem Kunden ein individuelles und auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an. Ein solches Trainingskonzept ist eine sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die sich an die körperlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen des Kunden orientiert. Das Konzept wird in Form von einen oder mehreren – entsprechend der Angaben auf den Vertrag - von Marc Schmidl Personal Training vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten durchgeführt.

2.2 Das Training von Marc Schmidl Personal Training gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.

2.3 Ein auf den Kunden individuell zugeschnittenes Trainingskonzept basiert auf den Angaben in dem vom Kunden ausfüllenden und zu unterschreibenden Anamnese-Fragebogens. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von Marc Schmidl Personal Training.


§ 3 Trainingsplanung/ Trainingszeiten / Terminplanung
3.1
Eine Trainingseinheit dauert in der Regel - entsprechend dem Vertrag - 30 bzw. 60 Minuten.
3.2
Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. In einem Beratungsgespräch und anschließendem Fitnesstest werden vorab die Trainingsinhalte und -ziele mit dem Kunden zusammen abgestimmt.
3.3 Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom Personal Trainer empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, bei der Arbeit, in einem Fitnessstudio oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

3.4 Die Terminvergabe erfolgt individuell. Die Durchführung eines Personal Trainings setzt die schriftliche, textförmliche oder mündliche Vereinbarung eines entsprechenden Termins zwischen dem Kunden und Marc Schmidl Personal Training voraus. Die Vereinbarung eines Termins zur Durchführung eines Personal Trainings ist für beide Parteien verbindlich. Es handelt sich hierbei insoweit um eine vereinbarte Leistungszeit im Sinne von § 271 BGB.


§ 4 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen

4.1 Sowohl das Absagen als auch Verlegen einer Trainingseinheit sollte spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten erfolgen. Bei Absagen durch den Kunden innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.

4.2 Auf kurzfristige Verhinderung oder Absagen nach §4.1 gelten grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies dem Trainer sofort mitzuteilen.

4.3 Die aufgrund bei höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Kunden oder des Trainers) ausgefallenen Zeiten können zurückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben werden.

4.4 Es wird darum gebeten ein vom Kunden geplanter Urlaub aus Gründen der Flexibilität 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Marc Schmidl Personal Training bekannt zu geben.


§ 5 Vergütung/ Spezifische Kosten

5.1 Die Vergütung der Dienstleistungen von Marc Schmidl Personal Training richtet sich nach den Angaben des abgeschlossenen Vertrags.

5.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar oder per Überweisung auf das im Vertrag bzw. in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Ein Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

5.3 Der Kunde hat die Möglichkeiten sogenannte Karten zu buchen. Der Abschluss eines Kartenvertrages begründet ein SchuldverhäItnis zwischen den Parteien und berechtigt den Kunden an der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Personal Trainings teilzunehmen. Diese Karten besitzen eine entsprechende Gültigkeit von 12 Monaten. Sollte der Kunde die auf der gebuchten Karte enthaltenden Trainingseinheiten nicht in dem Zeitraum der Gültigkeit verwenden, verfallen die noch ausstehenden Trainingseinheiten.

5.4 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Kunden Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio oder anderweitige Gebühren erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.

5.5 Sollte im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut, Heilpraktiker oder sonstige Kooperationspartner erforderlich sein, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

5.6 Ist eine Begleitung durch Marc Schmidl Personal Training auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Kunden zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

5.7 Bei allen Dienstleistungen sind die von Marc Schmidl Personal Training entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet München ausgehend vom Hauptbahnhof in einem Umkreis von 10 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 1 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.


§ 6 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch Marc Schmidl Personal Training zu Beginn durchzuführenden Fitnesstests ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Marc Schmidl Personal Training bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Marc Schmidl Personal Training persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.


§ 7 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Marc Schmidl Personal Training umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.


§ 8 Verschwiegenheit

8.1 Marc Schmidl Personal Training ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Marc Schmidl Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenbedingungen hinaus.


§ 9 Sorgfaltspflicht

Marc Schmidl Personal Training ist verpflichtet, vor Beginn einer Personal Training Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen. Außerdem ist der Kunde in das bevorstehende Training und die damit verbundenen speziellen Risiken bzw. Besonderheiten wie z.B. neue und unbekannte Trainingsinhalte oder - methoden einzuweisen. Während der Personal Training Einheit ist Marc Schmidl Personal Training verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.


§ 10 Vertragsdauer & Kündigung

10.1 Jede bei Marc Schmidl Personal Training gebuchte Dienstleistung wird vertraglich geregelt und unterliegt den hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2 Der Kartenvertrag endet automatisch - ohne dass es einer Kündigung bedarf - mit Inanspruchnahme der im Rahmenvertrag vereinbarten Anzahl von Personal Trainings durch den Kunden. Die ordentliche Kündigung des Kartenvertrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kartenvertrages bleibt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10.3 Marc Schmidl Personal Training ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.


§ 11 Haftungsausschluss

11.1 Marc Schmidl Personal Training haften nicht für Schäden, die der Kunde durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Marc Schmidl Personal Training haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen von Marc Schmidl Personal Training hält.

11.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Marc Schmidl Personal Training hierfür ebenfalls nicht. 

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